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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Begriffbestimmungen

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung;

  1. Ferienunterkunft: Zelt, Faltcamper, Campingwagen, Wohnwagen/Mobilheim, Chalet, Wanderhütte und dergleichen;

  2.  Unternehmer: das Unternehmen, die Einrichtung oder der Verein, der das Ferienhaus für die Erholung zur Verfügung stellt;

  3.  Urlauber; die Person, die den Vertrag mit dem Unternehmer über die Ferienunterkunft abschließt;

  4.  Miturlauber; die Person(en), die auch im Vertrag genannt wird/werden;

  5.  Dritte; jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder ein Miturlauber ist;

  6.  Vereinbarter Preis; das Entgelt, das für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlt wird; dabei muss anhand einer Preisliste angegeben werden, was nicht im Preis enthalten ist;

  7.  Kosten; alle Kosten des Unternehmers, die mit dem Betrieb des Freizeitunternehmens verbunden sind;

  8.  Informationen; schriftliche/elektronische Daten über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt;

  9.  Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthaltes.

Artikel 2: Vertragsgegenstand

  1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber zu Erholungszwecken und somit nicht zum ständigen Aufenthalt eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs für die vereinbarte Dauer und zu dem vereinbarten Preis zur Verfügung.

  2.  Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber vorab die schriftlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage dieser Vertrag geschlossen wird. Der Unternehmer wird den Urlauber stets rechtzeitig schriftlich über Änderungen informieren.

  3.  Der Urlauber ist verpflichtet, die Vereinbarungen und die beigefügten Informationen zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einhalten.

Artikel 3: Vertragslaufzeit

Der Vertrag erlischt von Rechts wegen mit Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Preise und Preisänderungen

  1. Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die der Unternehmer festgelegt hat.

  2.  Entstehen nach der Festlegung des vereinbarten Preises aufgrund einer Erhöhung der finanziellen Belastung des Unternehmers zusätzliche Kosten infolge geänderter Lasten und/oder Abgaben, die sich unmittelbar auf die Ferienunterkunft oder den Urlauber beziehen, so können diese auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden.

Artikel 5: Zahlungsbedingungen

  1. Der Urlauber muss den fälligen Betrag in Euro begleichen.

  2.  Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Zahlungsaufforderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach schriftlicher Aufforderung nach, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.

  3.  Sollte der Unternehmer am Tag der Ankunft nicht im Besitz des geschuldeten Gesamtbetrags sein, so ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.

  4.  Alle angemessenen außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer nach der Inverzugsetzung aufwendet, gehen zu Lasten des Urlaubers. Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht beglichen, wird nach schriftlicher Zahlungsaufforderung der gesetzlich vorgesehene Zinssatz auf den noch ausstehenden Betrag erhoben.

  5.  Nach der Reservierung und dem Erhalt der Rechnung muss der Urlauber innerhalb von 5 Tagen 50 % des Gesamtbetrags bezahlen.

Artikel 6: Buchungen

  1. BetuweStrand Recreatie akzeptiert nur Buchungen von Personen, die mindestens 21 Jahre alt sind. Der Hauptmieter muss mindestens 21 Jahre alt und während des gesamten Aufenthaltes anwesend sein. BetuweStrand Recreatie behält sich jederzeit das Recht vor, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. BetuweStrand Recreatie wird Ihnen die Buchung innerhalb von 10 Tagen digital bestätigen und in Rechnung stellen. Falls Sie keine E-Mail-Adresse haben, erhalten Sie die Bestätigung und Rechnung per Post. Sie müssen die Bestätigung/Rechnung sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit überprüfen. Eventuelle Fehler müssen immer schriftlich mitgeteilt werden, und zwar spätestens 10 Tage nach dem Datum der Bestätigung/Rechnung und vor Beginn des Aufenthalts. Wenn Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung keine Bestätigung/Rechnung erhalten haben, müssen Sie sich so schnell wie möglich an die Rezeption wenden.

Artikel 7: Ankunft und Abreise

  1. Der Urlauber ist verpflichtet, dem Unternehmer auf Verlangen einen gültigen Identitätsnachweis von ihm selbst, seinen Miturlaubern und Dritten vorzulegen. Der Unternehmer ist berechtigt, eine Kopie des Identitätsnachweises anzufertigen und in seiner Verwaltung aufzubewahren.

  2. Bei der Ankunft auf dem Campingplatz müssen sich der Urlauber, seine Miturlauber und Dritte am ersten Tag des Vertrages ab 14.00 Uhr an der Rezeption melden. Diese Verpflichtung gilt auch wenn der Urlauber, seine Miturlauber oder Dritte den Campingplatz am letzten Tag des Vertrages vor 12.00 Uhr verlassen, es sei denn, der Urlauber, seine Miturlauber oder Dritte beabsichtigen, am selben Tag auf den Campingplatz zurückzukehren.

  3. Falls die Ankunft außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption erfolgt, muss die Ankunft über die Gegensprechanlage an der Vorderseite des Empfangsgebäudes gemeldet werden. Findet die Abreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption statt, muss die Abmeldung am Tag vor der Abreise erfolgen, wenn die Rezeption geöffnet ist.

  4. Die Öffnungszeiten der Rezeption werden vom Unternehmer festgelegt und in geeigneter Weise bekannt gegeben.

  5. Der Unternehmer kann Urlauber, die über einen festen Platz verfügen, von der in den Artikeln 5.2 und 5.3 vorgesehenen Verpflichtung befreien.

Artikel 8: Verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise

  1. Der Urlauber schuldet den vollen Preis des Vertrages für den gesamten vereinbarten Zeitraum.

Artikel 9: 

Artikel 9: Stornierung (nur für Urlaubsplätze und Mietunterkünfte)

  1. Im Falle einer Stornierung des Vertrages hat der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung in Höhe von 100 % des vereinbarten Preises zu zahlen, sofern eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde (10 % des vereinbarten Preises).

  2. Im Falle einer Stornierung mehr als drei Monate vor Anreise werden 15 % des vereinbarten Preises fällig.

  3. Im Falle einer Stornierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor Anreise werden 50 % des vereinbarten Preises fällig.

  4. Im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor Anreise werden 75 % des vereinbarten Preises fällig.

  5. Die Vergütung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückgezahlt, wenn der Platz auf Empfehlung des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers von einem Dritten für denselben Zeitraum oder einen Teil davon reserviert wird.

Artikel 10: Nutzung durch Dritte

  1. Die Nutzung eines Campingmittels und/oder eines zugehörigen Stellplatzes durch Dritte ist nur dann zulässig, wenn der Unternehmer hierzu seine schriftliche Zustimmung erteilt hat.

  2. Die Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden, die vorher schriftlich festgelegt werden müssen.

Artikel 11: Zwischenzeitliche Beendigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines schuldhaften Versäumnisses und/oder einer unrechtmäßigen Handlung

  1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

    1. Wenn der Urlauber, seine Miturlauber und/oder Dritte trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen, die dazugehörigen Informationen und/oder die Sicherheitsvorschriften nicht oder nicht ausreichend einhalten, und zwar in einem solchen Maße, dass dem Unternehmer nach Kriterien der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

    2. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder andere Urlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der unmittelbaren Umgebung des Geländes stört.

    3. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung durch die Nutzung der Ferienunterkunft gegen die Hausordnung verstößt.

    4. Wünscht der Unternehmer eine vorzeitige Stornierung und Räumung, so ist er verpflichtet, den Urlauber in einem ihm persönlich übergebenen Schreiben davon in Kenntnis zu setzen. In dringenden Fällen kann auf die schriftliche Abmahnung verzichtet werden.

    5. Nach Beendigung des Aufenthalts muss der Urlauber dafür sorgen, dass die Ferienunterkunft geräumt wird und das Gelände so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, verlassen.

    6. Der Urlauber bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu zahlen.

Artikel 12: Gesetze und Vorschriften

  1. Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ferienunterkunft sowohl im Inneren als auch im Äußeren jederzeit allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die die Behörden an sie stellen können.

  2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorkehrungen strikt einhalten.

Artikel 13: Instandhaltung und Pflege

  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Ferienpark und die zentralen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

  2. Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und ihre unmittelbare Umgebung während der Vertragsdauer in dem Zustand zu halten, in dem er sie vorgefunden hat.

  3. Dem Urlauber, seinen Miturlaubern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden oder andere Tätigkeiten dieser Art auszuführen.

Artikel 14: Haftung

  1. Der Unternehmer haftet nicht für Unfall, Diebstahl oder Beschädigung auf seinem Gelände, es sei denn, dies ist die Folge eines dem Unternehmer zuzurechnenden Versäumnisses.

  2. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von extremen Witterungsbedingungen oder anderen Formen höherer Gewalt.

  3. Der Unternehmer haftet für Störungen auf seinem Teil der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese Störungen stehen im Zusammenhang mit der Leitung vom Übernahmepunkt des Urlaubers.

  4. Der Urlauber haftet für Ausfälle in seinem Teil der Versorgungsleistungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese Ausfälle stehen im Zusammenhang mit der Leitung ab dem Übernahmepunkt des Urlaubers.

  5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für alle Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung von ihm selbst, seinen Mitreisenden und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, seinen Mitreisenden und/oder Dritten zuzurechnen sind.

  6. Der Unternehmer ist verpflichtet, nach Mitteilung durch andere Urlauber geeignete Maßnahmen zu treffen.

Artikel 15: Reklamationen

  1. Der Urlauber muss Beschwerden immer schriftlich an den Unternehmer richten. Die Einreichung einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Zahlung durch den Urlauber.

  2. Der Unternehmer wird Ihre Beschwerde beurteilen und sie in aller Angemessenheit behandeln. Sollte der Urlauber damit nicht einverstanden sein, so gilt das niederländische Recht.