Allgemeine Bedingungen
Artikel 1: Definitionen
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
Ferienunterkunft: Zelt, Faltwohnwagen, Wohnmobil, (Stand-)Caravan, Chalet, Wanderhütte und ähnliche Unterkünfte;
Unternehmer: das Unternehmen, die Einrichtung oder der Verein, der die Ferienunterkunft dem Erholungssuchenden zur Verfügung stellt;
Erholungssuchender: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt;
Mitreisende: die im Vertrag mit aufgeführten weiteren Personen;
Dritte: jede andere Person, die nicht der Erholungssuchende und/oder seine Mitreisenden ist/sind;
Vereinbarter Preis: das Entgelt, das für die Nutzung der Ferienunterkunft zu zahlen ist; anhand einer Preisliste muss angegeben werden, was nicht im Preis enthalten ist;
Kosten: alle Kosten des Unternehmers, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Erholungsbetriebs stehen;
Informationen: schriftliche oder elektronische Angaben über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln zum Aufenthalt;
Stornierung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Erholungssuchenden vor Beginn des Aufenthalts.
Artikel 2: Vertragsinhalt
Der Unternehmer stellt dem Erholungssuchenden zu Erholungszwecken – also nicht zum dauerhaften Wohnen – eine Ferienunterkunft des vereinbarten Typs für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Erholungssuchenden im Voraus die schriftlichen Informationen zu übergeben, auf deren Grundlage dieser Vertrag geschlossen wird. Änderungen daran werden dem Erholungssuchenden stets rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Der Erholungssuchende ist verpflichtet, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er sorgt dafür, dass Mitreisende und/oder Dritte, die ihn besuchen oder bei ihm wohnen, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen ebenfalls einhalten.
Artikel 3: Vertragsdauer
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Artikel 4: Preis und Preisänderungen
Der Preis wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen, vom Unternehmer festgelegten Tarife vereinbart.
Falls nach Festlegung des vereinbarten Preises durch erhöhte Belastungen auf Seiten des Unternehmers zusätzliche Kosten entstehen (z. B. durch Änderungen von Abgaben oder Steuern, die direkt die Ferienunterkunft oder den Erholungssuchenden betreffen), können diese Kosten dem Erholungssuchenden auch nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden.
Artikel 5: Zahlung
Die Zahlung durch den Erholungssuchenden erfolgt in Euro.
Kommt der Erholungssuchende seiner Zahlungsverpflichtung trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer Woche nicht nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen – unbeschadet des Anspruchs auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
Ist der Unternehmer am Anreisetag nicht im Besitz des vollständigen fälligen Betrags, darf er dem Erholungssuchenden den Zutritt zur Ferienunterkunft verweigern, ebenfalls unbeschadet seines Anspruchs auf Zahlung des Gesamtbetrags.
Außergerichtliche Kosten, die dem Unternehmer nach einer Inverzugsetzung entstehen, gehen zu Lasten des Erholungssuchenden.
Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht bezahlt, wird nach schriftlicher Mahnung der gesetzliche Zinssatz auf den offenen Betrag berechnet.
Nach der Reservierung und dem Erhalt der Rechnung muss der Erholungssuchende innerhalb von 5 Tagen 50 % des Gesamtbetrags bezahlen.
Artikel 6: Buchungen
BetuweStrand Recreatie nimmt nur Buchungen von Personen ab 21 Jahren an. Der Hauptmieter muss mindestens 21 Jahre alt sein und während des gesamten Aufenthalts anwesend sein.
BetuweStrand Recreatie behält sich das Recht vor, Buchungen jederzeit – ohne Angabe von Gründen – abzulehnen.
Nach Eingang der Buchung wird diese innerhalb von 10 Tagen digital bestätigt und in Rechnung gestellt. Wenn kein E-Mail-Konto vorhanden ist, erfolgt die Bestätigung per Post.
Die Bestätigung/Rechnung muss unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit überprüft werden. Etwaige oder vermeintliche Unrichtigkeiten müssen immer schriftlich mitgeteilt werden – spätestens 10 Tage nach dem Datum der Bestätigung/Rechnung und vor Beginn des Aufenthalts.
Sollten Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung keine Bestätigung/Rechnung erhalten haben, müssen Sie sich umgehend mit der Rezeption in Verbindung setzen.
Artikel 7: Ankunft und Abreise
Der Erholungssuchende ist verpflichtet, dem Unternehmer auf Verlangen einen gültigen Ausweis von sich selbst, seinen Mitreisenden und eventuellen Dritten vorzulegen. Der Unternehmer ist berechtigt, eine Kopie dieses Ausweises für seine Verwaltung aufzubewahren.
Bei Ankunft auf dem Campinggelände (ab 14:00 Uhr am ersten Tag des Vertrags) müssen sich der Erholungssuchende, die Mitreisenden und Dritten an der Rezeption melden.
Diese Pflicht gilt auch bei der Abreise, die vor 12:00 Uhr am letzten Vertragstag zu erfolgen hat – es sei denn, der Erholungssuchende, Mitreisende oder Dritte beabsichtigen, am selben Tag zurückzukehren.
Erfolgt die Ankunft außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, muss dies über die Gegensprechanlage am Empfangsgebäude gemeldet werden.
Erfolgt die Abreise außerhalb der Öffnungszeiten, ist diese am vorherigen Tag während der Öffnungszeiten anzukündigen.
Die Öffnungszeiten der Rezeption werden vom Unternehmer festgelegt und deutlich bekannt gegeben.
Der Unternehmer kann Dauercampern eine Ausnahme von den Pflichten aus Artikel 5.2 und 5.3 gewähren.
Artikel 8: Spätere Ankunft und vorzeitige Abreise
Der Erholungssuchende schuldet den vollen Preis für den gesamten vereinbarten Zeitraum, auch bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise.
Artikel 9: Stornierung (nur für touristisches Camping und Mietunterkünfte)
Bei Stornierung zahlt der Erholungssuchende eine Entschädigung an den Unternehmer in Höhe von 100 % des vereinbarten Preises, sofern keine Reiserücktrittsversicherung (10 % des Gesamtpreises) abgeschlossen wurde.
Bei Stornierung mehr als 3 Monate vor Reisebeginn: 15 % des vereinbarten Preises
Bei Stornierung 3 bis 2 Monate vor Reisebeginn: 50 % des vereinbarten Preises
Bei Stornierung 2 bis 1 Monat vor Reisebeginn: 75 % des vereinbarten Preises
Die Entschädigung wird anteilig, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet, wenn der Platz durch einen vom Erholungssuchenden vorgeschlagenen Dritten und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitraum (oder einen Teil davon) erneut vermietet wird.
Artikel 10: Nutzung durch Dritte
Die Nutzung eines Campingmittels und/oder des dazugehörigen Platzes durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.
Für diese Zustimmung können Bedingungen festgelegt werden, die zuvor schriftlich festgehalten werden müssen.
Artikel 11: Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei Vertragsverletzung
Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
wenn der Erholungssuchende, Mitreisende und/oder Dritte die Pflichten aus dem Vertrag, die zugehörigen Informationen und/oder Sicherheitsvorschriften trotz schriftlicher Abmahnung in einem Maße nicht einhalten, dass dem Unternehmer eine Fortsetzung des Vertrags nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann;
wenn der Erholungssuchende trotz schriftlicher Abmahnung dem Unternehmer oder anderen Gästen Belästigungen verursacht oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in dessen Umgebung stört;
wenn der Erholungssuchende das Ferienobjekt entgegen dem Bestimmungszweck nutzt.
Wünscht der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung, muss er dies dem Erholungssuchenden durch ein persönlich übergebenes Schreiben mitteilen. In dringenden Fällen kann die schriftliche Abmahnung entfallen.
Nach der Kündigung hat der Erholungssuchende das Ferienobjekt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, zu räumen und das Gelände zu verlassen.
Der Erholungssuchende bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
Artikel 12: Gesetze und Vorschriften
Der Unternehmer sorgt jederzeit dafür, dass die Ferienunterkunft sowohl innen als auch außen allen behördlichen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht.
Der Erholungssuchende ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten und dafür zu sorgen, dass auch Mitreisende und/oder Dritte diese einhalten.
Artikel 13: Instandhaltung und Gestaltung
Der Unternehmer ist verpflichtet, das Freizeitgelände und die zentralen Einrichtungen in gutem Zustand zu halten.
Der Erholungssuchende ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und deren unmittelbare Umgebung während des gesamten Aufenthalts in dem Zustand zu halten, in dem er sie übernommen hat.
Dem Erholungssuchenden, seinen Mitreisenden und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden oder ähnliche Tätigkeiten vorzunehmen.
Artikel 14: Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf ein dem Unternehmer zurechenbares Verschulden zurückzuführen.
Der Unternehmer haftet nicht für Folgen extremer Witterung oder höherer Gewalt.
Der Unternehmer haftet für Störungen an seinem Teil der Versorgungsleitungen, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor oder die Störungen hängen mit der Leitung ab dem Übergabepunkt des Erholungssuchenden zusammen.
Der Erholungssuchende haftet für Störungen ab dem Übergabepunkt, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.
Der Erholungssuchende haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch sein eigenes Verhalten oder das seiner Mitreisenden und/oder Dritten verursacht werden, soweit diese ihnen zugerechnet werden können.
Der Unternehmer verpflichtet sich, nach einer Meldung durch andere Gäste geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Artikel 15: Beschwerden
Eine Beschwerde des Erholungssuchenden muss immer schriftlich beim Unternehmer eingereicht werden.
Die Einreichung einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Zahlungspflicht des Erholungssuchenden.
Der Unternehmer wird die Beschwerde prüfen und sie nach Treu und Glauben sowie mit angemessener Sorgfalt behandeln.
Sollte der Erholungssuchende mit der Behandlung nicht zufrieden sein, gilt das niederländische Recht.
