Hausregeln und Informationen für neue und bestehende Gäste von BetuweStrand Recreatie
Herzlich willkommen bei BetuweStrand Recreatie!
Wir hoffen, dass Sie eine angenehme Zeit bei uns verbringen werden. Wir tun unser Bestes, um Ihnen einen schönen Aufenthalt zu ermöglichen. Dazu haben wir unter anderem Hausregeln aufgestellt.
Hauptregel:
Verhalten Sie sich so, dass Sie niemanden stören. Gönnen Sie Ihren Mitgästen die Möglichkeit, ihre Freizeit ungestört zu genießen. Sollten Sie oder Ihre Familienmitglieder sich nicht an diese Regeln halten, kann Ihnen oder Ihrem Familienmitglied der Zutritt zum Campingplatz für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit untersagt werden.
Anweisungen der Direktion oder der Mitarbeiter des Campingplatzes sind jederzeit zu befolgen. Bei unangemessenem Verhalten oder Missachtung der Hausordnung erfolgt eine offizielle Verwarnung. Diese kann den Entzug des Zutritts zum Campingplatz zur Folge haben. In schwerwiegenden Fällen werden Sie ohne Vorwarnung sofort vom Gelände verwiesen und erhalten ein lokales Betretungsverbot. BetuweStrand ist jederzeit berechtigt, diese Maßnahme durchzusetzen.
Zulassungsrichtlinien:
Die Direktion entscheidet anhand eines Zulassungsgesprächs, ob neue Gäste die Genehmigung erhalten, einen Jahresstellplatz zu mieten oder sich für einen solchen einzutragen.
Neue Gäste müssen hierzu einen Termin vereinbaren, das Formular zur Zulassungsrichtlinie wahrheitsgemäß ausfüllen und eine Kopie ihres Reisepasses oder Personalausweises vorlegen. Nach Ermessen der Direktion kann es vorkommen, dass neuen Gästen die Erlaubnis zum Mieten oder Nutzen eines Jahresstellplatzes verweigert wird.
Fester Stellplatz
Es ist nicht gestattet, ein anderes Mobilheim auf dem vereinbarten Stellplatz aufzustellen, als mit der Direktion abgesprochen wurde. Das Recht zur Nutzung des Stellplatzes gilt auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und endet durch Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Beginn der Campingsaison (also vor dem 1. Januar). Die Jahresgebühr für einen festen Stellplatz wird jährlich von der Direktion von BetuweStrand Recreatie festgelegt.
Sie sind selbst für die Inbetriebnahme und die Winterfestmachung Ihres Mobilheims verantwortlich. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen Ihrer persönlichen Daten. Diese übernehmen wir eins zu eins in unser System. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Daten korrekt sind, damit unsere Kommunikation Sie zuverlässig erreicht.
Die Campingsaison
Unser Campingplatz ist vom 1. April bis 1. Oktober geöffnet. Während der Wintersaison haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mobilheim zu kontrollieren. Die Termine für diese Kontrolltage werden am Ende der Saison bekannt gegeben und über Facebook, Instagram, den Newsletter sowie auf www.betuwestrand.nl kommuniziert. Bitte beachten Sie, dass die Rezeption und das Campinggelände im gesamten Monat Dezember geschlossen sind.
Mobilheim
Für das Aufstellen eines neuen oder jungen Mobilheims ist immer eine vorherige Genehmigung der Direktion erforderlich.
- Die maximale Grundfläche eines Mobilheims beträgt 40 m² (z. B. 11 m x 3,65 m = 40,15 m²).
- Mobilheime, die von außerhalb des Campingplatzes stammen, dürfen höchstens 7 Jahre alt sein.
- Nur Mobilheime aus Aluminium oder Kunststoff mit einem Satteldach und Dachpfannenplatten sind zugelassen.
- Das Mobilheim muss ab Werk mit einer Außenverkleidung aus Aluminium oder Kunststoff ausgestattet sein.
- Auf dem Feld Giethof sind ausschließlich Mobilheime mit einer Kunststoff-Außenverkleidung erlaubt.
Neue und bestehende Stellplätze
BetuweStrand Recreatie besteht seit über 60 Jahren, und im Laufe der Zeit haben sich die Vorstellungen zur Gestaltung von Stellplätzen und Mobilheimen verändert. Bei neuen Stellplätzen oder einem Verkauf gelten die aktuellen Hausregeln. Es wird empfohlen, sich nicht an anderen Stellplätzen zu orientieren, sondern sich vorab mit der Direktion abzusprechen.
Familie
Unter „Familie“ verstehen wir Eltern und ihre im Haushalt lebenden Kinder, die auf der Buchung registriert sind. Für Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen, kann ein Familienabonnement beantragt werden (siehe Abschnitt „Besucher“). Kinder unter 21 Jahren dürfen nicht ohne ihre Eltern über Nacht in der Caravan übernachten.
Besucher
Besucher sind herzlich willkommen! Bitte informieren Sie Ihre Gäste darüber, dass auch sie unsere Regeln einhalten müssen:
- Alle Besucher müssen sich bei Ankunft an der Rezeption anmelden und die fällige Besucher- oder Übernachtungsgebühr bezahlen. Wir bitten Sie, Ihre Gäste darüber zu informieren, um Missverständnisse oder Diskussionen zu vermeiden.
- Nur im Haushalt lebende Familienmitglieder haben freien Zugang zum Campingplatz. Für häufige Besucher oder auswärts wohnende Kinder kann ein Abonnement erworben werden – entweder als Einzel- oder Familienabonnement. Das Antragsformular erhalten Sie an der Rezeption.
- Eltern von Dauercampern haben tagsüber freien Zutritt. Übernachten sie auf dem Platz, fällt eine Übernachtungsgebühr an. Bitte melden Sie dies an der Rezeption, da wir eine Nachtregistrierung führen.
- Dauercamper und Saisoncamper, deren Haushalt aus ein oder zwei Personen besteht, können ein kostenloses Familienabonnement für eine namentlich festgelegte Person beantragen.
- Autos, Motorräder und Mopeds von Besuchern müssen außerhalb des Campingplatzes auf den kostenlosen Parkplätzen abgestellt werden. Für Besucher mit Auto siehe Abschnitt „Schranke“.
- Feiern Sie Geburtstag? Schön! Bitte melden Sie dies vorher an der Rezeption an und informieren Sie Ihre Gäste darüber, dass sie die Besuchergebühr entrichten müssen. Besucher müssen sich immer anmelden!
Baustopp in den Ferienzeiten
Während der Ferienzeiten und an Feiertagen (Ostern, Königstag, Befreiungstag, Himmelfahrt, Pfingstwochenende) gilt ein Baustopp. Das bedeutet, dass auf Ihrem Stellplatz keine Bau- oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden dürfen. So kann jeder seinen wohlverdienten Urlaub in Ruhe genießen.
Außerhalb der Ferienzeiten und Feiertage darf zwischen 09:00 und 20:00 Uhr auf dem Stellplatz gearbeitet werden. Vor und nach dieser Zeit gilt die Ruhezeit.
Pflasterung auf dem Stellplatz
- Maximal 25 % der Stellplatzfläche darf gepflastert werden, der restliche Bereich muss aus Grünfläche/Garten bestehen.
- Kunstrasen in guter Qualität ist erlaubt und zählt als Grünfläche.
- Holzplatten oder Holzdielen als Pflasterung oder Terrassenbelag sind nicht gestattet.
- Die Pflasterung vor dem Wohnmobil darf maximal 10 cm über das Bodenniveau hinausragen.
- Entlang der Wege wird ein 1 Meter breiter Grünstreifen freigehalten, in dem keine Pflasterung erlaubt ist.
- Gemauerte oder verklebte Pflanzenbeete, Teiche aus Stein oder Begrenzungsbändern sind nicht gestattet.
- Veränderungen am Stellplatz müssen immer vorab mit der Direktion abgestimmt werden. Reichen Sie dazu eine Zeichnung ein und warten Sie auf eine schriftliche Genehmigung. Ohne diese Erlaubnis sind neue Gärten, Pflasterungen, Überdachungen oder Schuppen nicht zulässig.
Bau von Überdachungen/Vordächern
Das Errichten von An- und Nebenbauten wie Podesten, Holzterrassen und Wintergärten ist nicht erlaubt. Es ist jedoch möglich, ein (rundum offenes) Vordach oder eine Überdachung zu bauen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Bedingungen für das Errichten eines Vordachs vor einem Mobilheim
- Vor der Errichtung muss die Genehmigung der Direktion eingeholt werden. Die Erlaubnis wird ausschließlich schriftlich erteilt.
- Eine Bauzeichnung mit den genauen Maßen und der Position des Vordachs ist im Voraus einzureichen.
- Das Dach muss aus lichtdurchlässigem (Kunststoff-)Material bestehen.
- Falls Ihr Mobilheim ein Satteldach mit Dachpfannenprofil hat, darf auch Aluminium mit Dachpfannenprofil verwendet werden.
- Die maximal zulässigen Maße betragen 5,50 x 3,50 Meter.
- Die Holzpfosten oder Balken dürfen einen maximalen Durchmesser von 8 cm haben.
- Das Vordach muss unterhalb der Dachrinne an der Wand des Mobilheims anschließen.
- Feste Wände unter dem Vordach sind nicht erlaubt, jedoch dürfen professionelle Planen verwendet werden.
- Ein vollständig geschlossener Vorraum vor dem Eingang des Mobilheims ist nicht gestattet.
- Vor dem Einsetzen oder Einrammen von Pfosten muss die Zustimmung der Direktion eingeholt werden, um Schäden an unterirdischen Kabeln und Leitungen zu vermeiden.
Tournesol-Zelte/Winterfeste Zelte
Ein Tournesol-Zelt ist erlaubt, unter Einhaltung folgender Richtlinien:
- Die maximale Größe beträgt 5,50 x 3,50 Meter.
- Ein Aluminiumdach ist zulässig.
- Eine Tür ist erlaubt.
- Eine feste Bodenplatte oder Holzterrasse innerhalb des Zelts sind nicht gestattet.
- Feste Fenster in den Seitenwänden sind nicht erlaubt.
Alle Punkte sind im Voraus mit der Direktion abzustimmen. Die Genehmigung für ein winterfestes Vorzelt wird ausschließlich schriftlich erteilt.
Fester Pavillon
Für das Aufstellen eines festen Partyzelts / Pavillons gelten folgende Regeln:
- Die maximale Fläche beträgt 12 m².
- Der Durchmesser der Stützen darf höchstens 8 cm betragen.
- Das Dach muss aus Plane oder lichtdurchlässigem Kunststoff bestehen.
- Dachpfannen oder Dachpfannenplatten sind nicht zulässig.
- Die maximale Höhe des Zelts beträgt 2 Meter, die Höhe des Giebeldachs maximal 2,5 Meter.
- Eine Bauzeichnung mit den Maßen ist vorab bei der Direktion einzureichen.
- Die Genehmigung wird ausschließlich schriftlich erteilt.
Treppenstufe für das Mobilheim
- Die maximale Größe einer Treppenstufe beträgt 2 m².
- Darüber kann eine Überdachung von ebenfalls 2 m² angebracht werden.
- Auch hier muss die Konstruktion komplett offen bleiben.
Schuppen
Das Errichten eines Schuppens ist erlaubt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Pro Stellplatz darf ein Schuppen oder Lagerraum mit Genehmigung der Direktion aufgestellt werden.
- Die Platzierung wird in Absprache mit der Direktion festgelegt.
- Selbstgebaute Schuppen sind nicht erlaubt.
- Beton- oder Zementböden sind im Schuppen nicht gestattet.
- Maximale Außenmaße:
- Grundfläche: 6,00 m²
- Traufhöhe: 2,00 m
- Firsthöhe: 2,50 m
Zäune und Sichtschutz
Da natürliche Abgrenzungen bevorzugt werden, gelten für Zäune folgende Bedingungen:
- Zäune dürfen nur an der Innenseite der vorhandenen Bepflanzung angebracht werden.
- Zäune zur Straßenseite hin müssen mindestens 2,50 m vom Straßenmittelpunkt entfernt sein.
- Es dürfen ausschließlich Holzzäune mit einer maximalen Höhe von 1,20 m über dem Boden aufgestellt werden.
- Für das Aufstellen von Zäunen ist eine Genehmigung der Direktion erforderlich.
- Sichtschutzwände sind nicht erlaubt. Für Efeu- oder Weidenmatten siehe den Abschnitt „Bepflanzung“.
Sicherheit und Überwachung
Auf dem Gelände sind an mehreren Stellen Überwachungskameras installiert, um die Sicherheit zu gewährleisten. Falls erforderlich, können Aufnahmen zur Ermittlung von Vorfällen verwendet oder auf Anfrage der Polizei weitergegeben werden.
Bepflanzung
- Die Hecke um den Stellplatz muss vom Bewohner selbst gepflegt und geschnitten werden.
- Maximale Höhe zwischen Stellplätzen: 1,80 m
- Maximale Höhe an der Straßenseite: 1,30 m
- Eigene Sträucher dürfen höchstens 1,80 m hoch sein.
- Ein Efeu- oder Weidensichtschutz darf in der Parzelle aufgestellt werden, jedoch:Das Beschneiden oder Fällen von Bäumen auf dem Gelände ist streng verboten. Ein Antrag kann an der Rezeption gestellt werden.
- Maximale Höhe: 1,60 m
- Mindestabstand zur Grundstücksgrenze: 2 m
- Die Stellplätze müssen gepflegt werden.
- Bei Vernachlässigung erfolgt eine schriftliche Mahnung.
- Erfolgt innerhalb von 10 Tagen keine Reaktion, wird die Parzelle auf Kosten des Bewohners gereinigt.
Gasflaschen
- Gasflaschen müssen außerhalb des Mobilheims aufrecht aufgestellt werden.
- Es sind nur zugelassene Gasschläuche mit einer maximalen Länge von 1,5 m und einem Alter von maximal 2 Jahren erlaubt.
- Beim Verlassen des Campingplatzes müssen die Gasflaschen abgeschlossen werden.
- Erlaubte Propangasflaschen (10,5 kg):
- Primagaz, Comfort Steel, Camping Gaz – erhältlich an der Rezeption.
- LPG-Tanks und -Installationen sind streng verboten.
Wasser
Aufgrund der stetig steigenden Kosten für Leitungswasser und der damit verbundenen Umweltabgabe ist ein sparsamer Umgang mit Wasser erforderlich.
Wenn Sie sich nicht auf dem Campingplatz aufhalten, müssen Sie beim Verlassen Ihres Mobilheims den von Ihnen installierten Absperrhahn oder den Wasserhahn im Schacht unter der Caravan schließen. Dies verhindert Wasserschäden in der Unterkunft oder das unnötige Ablaufen großer Wassermengen. Für Leckagen ab dem Zähler im Schacht ist der Camper selbst verantwortlich. Eventuell entstehende Kosten für Wasserverluste werden in Rechnung gestellt.
Es dürfen keine Änderungen an den Wasserschächten durch den Camper vorgenommen werden. Sollte sich bei der Erfassung des Zählerstands herausstellen, dass der Zähler nicht funktioniert hat, kann die Geschäftsleitung eine geschätzte Abrechnung festlegen.
Einmal pro Jahr erhalten Sie eine Abrechnung über Ihren Wasserverbrauch. Der Preis pro Kubikmeter wird jährlich von der Geschäftsleitung auf Basis der aktuellen Einkaufspreise festgelegt.
Strom
Alle Stellplätze auf dem Campingplatz sind über einen kWh-Zähler an das Stromnetz (220V) angeschlossen. Jede Stromverbindung muss innerhalb des Mobilheims durch einen Fehlerstromschutzschalter mit 6 Ampere oder maximal 10 Ampere / 30 mA abgesichert sein.
Camper dürfen elektrische Leitungen innerhalb ihres Mobilheims und Anbauten selbst oberirdisch verlegen oder ändern. Sämtliche elektrische Installationen müssen jedoch den Vorschriften des öffentlichen Versorgungsunternehmens entsprechen.
Die in der Erde verlegten Stromleitungen (Erdkabel YMVkas 2x2½ R) werden ausschließlich vom Campingplatz installiert oder verändert. Camper dürfen keine Änderungen an den Stromkästen vornehmen.
Das Öffnen der Stromkästen oder das Aufbrechen von Schlössern ohne Genehmigung eines Mitarbeiters ist nicht gestattet.
Falls sich ein Stromkasten oder ein Wasserschacht auf Ihrem Stellplatz befindet, muss dieser jederzeit frei zugänglich und nicht durch Zäune oder andere Hindernisse blockiert sein.
Sie erhalten zweimal jährlich eine Stromabrechnung. Der Preis pro kWh wird jährlich von der Geschäftsleitung entsprechend der aktuellen Einkaufspreise festgelegt.
Die Installation von Solarpanels auf dem Stellplatz ist in Absprache mit der Geschäftsleitung erlaubt. Eine Rückeinspeisung von Strom ins Netz ist jedoch nicht möglich.
Abwasser und Wasserleitungen
Arbeiten an den Wasserleitungen und Abwasseranschlüssen in der Erde werden ausschließlich vom Campingplatz durchgeführt. Camper dürfen Wasserleitungen und Abflussrohre nur innerhalb ihres Mobilheims und oberirdisch selbst verlegen oder verändern. Diese müssen jedoch den Vorschriften der öffentlichen Versorgungsunternehmen entsprechen.
Das Entleeren von Bratfett, Soßen oder Kaffeesatz sowie das Wegspülen anderer Substanzen wie Feuchttücher in die Toilette oder das Waschbecken ist strengstens untersagt, da diese die Abwasserleitungen verstopfen können. Solche Abfälle sind im Mülleimer zu entsorgen.
Falls es dennoch zu Verstopfungen kommt, trägt der verantwortliche Camper die Kosten für die Beseitigung.
Arzt
Im NOTFALL: Rufen Sie 112 an! Informieren Sie auch die Rezeption, dass Rettungsdienste unterwegs sind.
Telefon: 0345 681503 (24/7 erreichbar)
Wir begleiten die Rettungskräfte zu Ihrem Stellplatz. Ein AED ist an der Rezeption, in der Cafeteria und im Campingladen vorhanden.
Wenn Sie einen Arztbesuch auf dem Campingplatz wünschen, informieren Sie bitte die Rezeption, damit wir den Arzt zu Ihrem Stellplatz weiterleiten können.
Der diensthabende Arzt oder der Wochenendarzt ist an der Rezeption bekannt.
- Hausarztpraxis Beesd (Montag bis Freitag tagsüber): 0345-681380 / 0345-681270
- Hausärztlicher Notdienst Tiel (abends, an Wochenenden und Feiertagen): 0900-7060504
Brandschutz
- Grillen und Feuerkörbe sind erlaubt, offenes Feuer jedoch nicht.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und achten Sie auf die Windrichtung, um Rauchbelästigung zu vermeiden.
- Grillen direkt auf dem Boden ist nicht gestattet.
- Halten Sie immer einen Eimer mit Sand/Wasser oder einen Feuerlöscher in der Nähe des Grills bereit.
Verkehr (max. 5 km/h!)
- Fußgänger und Radfahrer haben auf dem Gelände immer Vorrang vor Autos und Motorrädern.
- Autos und Motorräder müssen maximal 5 km/h fahren und den kürzesten Weg von der Einfahrt zum Stellplatz nutzen.
- Bitte vermeiden Sie unnötiges Fahren auf dem Campingplatz. Lassen Sie Ihr Auto stehen, wenn Sie zur Rezeption, zum Strandbad oder zum Campingladen gehen.
- Der Parkplatz hinter der Rezeption ist ausschließlich für das Personal reserviert.
- Mopeds und E-Scooter sind nur für registrierte Gäste erlaubt und müssen geschoben werden.
- Von 22:30 Uhr bis 07:00 Uhr ist kein motorisierter Verkehr auf dem Gelände gestattet.
- Rettungswege, Notausgänge und die Haupteinfahrt müssen jederzeit für Rettungsdienste freigehalten werden.
- E-Scooter und Segways sind auf unserem Gelände verboten.
Schranke
Unser Campingplatz ist mit einer automatischen Schranke mit Kennzeichenerkennung ausgestattet.
- Für den Zugang müssen Sie Ihr Kennzeichen bei uns registrieren lassen (maximal 3 Kennzeichen pro Buchung).
- Doppelte Registrierung (z. B. auf zwei Buchungen) ist nicht erlaubt und kann zu einer Blockierung des Systems führen.
- Die Anzahl der Fahrzeuge, die auf das Gelände fahren dürfen, entspricht der Anzahl der gebuchten Parkplätze.Die 3 registrierten Kennzeichen gelten für die gesamte Saison. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie ein neues Auto kaufen oder eine Werkstatt-Leihwagen nutzen. Änderungen erfolgen nur persönlich in der Rezeption nach Vorlage des Fahrzeugscheins (nicht telefonisch oder per E-Mail).
- 1 Stellplatz = 1 Fahrzeugzugang
- 1 Stellplatz + zusätzlicher (bezahlter) Parkplatz = 2 Fahrzeugzugänge
- Besucher müssen außerhalb des Campingplatzes parken. Die Parkplätze auf dem Gelände sind ausschließlich für Gäste reserviert.
- Falls Besucher Gepäck oder Ausrüstung mitbringen, müssen Sie dies auf dem Parkplatz außerhalb des Geländes in Ihr eigenes Fahrzeug umladen.
- Besucher mit eingeschränkter Mobilität können von Ihnen auf dem Außenparkplatz abgeholt werden.
- Von 22:30 Uhr bis 07:00 Uhr ist die Zufahrt gesperrt. In Notfällen kann die Schranke über die Gegensprechanlage neben der Rezeption oder telefonisch unter 0345 681503 geöffnet werden.
Sport und Spiel
Auf unserem Gelände gibt es ausreichend Platz für Sport und Spiel. Bitte nutzen Sie die offiziellen Sportplätze und spielen Sie nicht mit Bällen zwischen den Wohnwagen und Zelten der Camper. Auf dem Tennisplatz, dem Fußballfeld und in den Spielplätzen ist das Radfahren nicht erlaubt. Unter dem großen Zelt bei der Kid’s Club und The Zone sind Ballspiele nicht gestattet.